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Herzlich Willkommen
Herr Henckel schreibt Rechtsgeschichte  E-Mail
Thursday, 31. December 2009

 

Am 28.12.2009 begründet der Vorsitzende Richter am Landgericht Kleve sein Urteil über die drei Angeklagten in dem Mordprozeß vor der Großen Jugendstrafkammer.

Gülsüm S. starb mit 20 Jahren auf einem Feldweg in Rees einen grausamen Tod.

Die Tatausführung lässt sich recht leicht rekonstruieren: Ihr eigener Drillingsbruder Davut hat sie zunächst bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und dann mit unglaublicher Brutalität ihren Kopf regelrecht zerschlagen.

 

So weit so traurig und eigentlich keine Meldung wert.
Jedes Jahr werden in Deutschland ca. 750 Menschen von anderen vorsätzlich getötet.

 

Jedes Opfer erhält eine mehr oder weniger große Schlagzeile und nahezu jeder Täter sein mehr oder weniger angemessenes Urteil.

 

Und manchmal eben schreibt ein Gericht mit seinem Urteil sogar Rechtsgeschichte – oder das, was interessierte Kreise dafür halten.

 

„Man mag vielleicht von Phantasie sprechen“

In seiner Urteilsbegründung wird der Vorsitzende Richter mit den Worten „Man mag vielleicht von Phantasie sprechen. Wie viel mehr Phantasie bedarf es aber für die Annahme, dass Davut völlig losgelöst von seiner Familie gegen den ausdrücklichen Willen und Wunsch seines Vaters die Ermordung Gülsüms vollzogen hat?...“ zitiert.

 

Für diese „mutige“ Erklärung wird Henckel von der Presse gefeiert. Jürgen Stock lobt ihn in seinem Kommentar auf RP-online.

 

Endlich nach jahrelangem publizistischen Trommelfeuer ist die Zeit reif, einen Boss eines hinterwäldlerischen Clans als Anstifter eines so liebgewonnenen Ehrenmordes zu überführen.

 

In keinem Pressebericht über diesen Prozeß lässt sich überzeugend nachvollziehen, worauf das Gericht sein Urteil gegen Vater und Mittäter stützt.

Der Mittäter soll einerseits mit dem PKW zum Tatort gefahren sein, andererseits verfolgt ein Spürhund einen Laufweg zur Wohnung des Mittäters.

 

Für die Beteiligung des Vaters reicht dem Gericht eine Liste von Verbindungsdaten der Telefongespräche zwischen Täter und dessen Vater. Daraus folgt für das Gericht, dass der Vater der Anstifter sein muß, weil es sich einfach nicht vorstellen kann, dass der Täter seine eigene Schwester ohne Wunsch und Willen seines Vaters umbringen würde.

 

In der Entscheidung des Gerichtes haben die Projektionen vermuteter Wertvorstellungen eine erheblich größere Rolle gespielt als juristisches Handwerk.

 

Es kann in einem rechtsstaatlichen Urteil nicht auf Phantasie ankommen.

 

 

 
Kinderbetreuung und Nazivergleich  E-Mail
Friday, 18. December 2009

Was dem einen seine Autobahnen sind dem anderen die Kinderhorte, meint jedenfalls Armin Laschet , wenn er einmal mehr zur Gleichsetzung historisch einzigartiger Erscheinungen beizutragen versucht.

 Es ist schon erstaunlich, die gesellschaftliche Begründung des staatlichen Betreuungs- und Erziehungsangebotes selbst als Familienminister nicht wirklich verstehen zu können.
Genauso erstaunlich übrigens, wie die These, die Kinderhorte in der DDR seien qualitativ höherwertig als die Kinderbetreuung in NRW.

Kinderziehung in  Deutschland ist in erste Linie Selektion. Das Ziel ist die Bestenauswahl für die wichtigen Aufgaben im Leben.

Wer möglichst früh lernt, die Antworten auf die noch nicht gestellten Fragen zum richtigen Zeitpunkt zu bringen, der wird es weit bringen. Der Rest ist halt irgendwie bildungsfern.

Armin Laschet hat nicht ganz zuunrecht beobachtet, dass in der DDR die Kinder ihren Eltern entzogen und einem staatlichen Bildungs- und Erziehungssystem zugeführt wurden.

Da sei dann doch die Frage erlaubt, was NRW mit dem KIBIZ und der Betreuung für Unter-Dreijährige anbietet oder vielleicht oktroyiert?

 Wie war es nun in der DDR? Wie ist es heute? Wollten sich da oder dort Frauen verwirklichen oder mußten sie hinzuverdienen? Beides echte Hindernisse für die mütterliche Fürsorge? Oder ist es vielleicht eine durchaus zutreffende pädagogische Erkenntnis, dass Einzelkinder im frühzeitigen Kontakt mit Gleichaltrigen bessere Entwicklungsmöglichkeiten finden?

Wären da bloß nicht die Fremdbetreuer mit ihren wie auch immer gerade aktuellen Erziehungsvorstellungen.

 
Bundestag unter Integrationsgesichtspunkten  E-Mail
Monday, 28. September 2009

Im neuen Bundestag werden unter den 622 Abgeordneten vierzehn sein, die einen erkennbaren Zuwanderungshintergrund  haben. Das sind 2,25 % der Mandate.

Die zuletzt noch für die SPD als Direktkandidatin erfolgreiche Lale Akgün verlor ihr Mandat.
2009 gelang es keinem Migranten ein Direktmandat zu gewinnen.

Die SPD entsendet über die Landesliste Hamburg eine Deutschtürkin in den Bundestag. Das entspricht 0,68 % der Mandate, die auf die SPD entfallen. Zwei weitere MdBs der SPD haben einen Zuwanderungshintergrund. Die Gesamtmigrantenquote beträgt bei der SPD 2,05 %.

Die FDP entsendet zwei Migranten, davon einen Deutschtürken in den Bundestag. Die Migrantenquote beträgt bei der FDP immerhin 2,15 %

Die Grünen entsenden fünf Migranten. Das entspricht 7,35 % der auf die Grünen entfallenden Mandate.
Zwei von ihnen sind türkischstämmig.

Die Linke entsendet drei Abgeordnete mit Zuwanderungshintergrund; eine ist Deutschtürkin.
Die Migrantenquote der Linken beträgt 3,94 % der auf die Linke entfallenden Mandate.

Die CDU entsendet eine Abgeordnete, die einen iranischen Vater hat.

Lediglich 4 der insgesamt 14 Abgeordneten sind türkisch-stämmig.

Es ist also leichter als "echter" Exot in den Parteien anzukommen, als als Angehöriger einer erkennbaren Bevölkerungsminderheit.

 (Überarbeitet am 29.09.09 aufgrund von Hinweisen bei Migazin)

 

 
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