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Am 28.12.2009 begründet der Vorsitzende Richter am Landgericht Kleve sein Urteil über die drei Angeklagten in dem Mordprozeß vor der Großen Jugendstrafkammer. Gülsüm S. starb mit 20 Jahren auf einem Feldweg in Rees einen grausamen Tod. Die Tatausführung lässt sich recht leicht rekonstruieren: Ihr eigener Drillingsbruder Davut hat sie zunächst bis zur Bewusstlosigkeit stranguliert und dann mit unglaublicher Brutalität ihren Kopf regelrecht zerschlagen. So weit so traurig und eigentlich keine Meldung wert. Jedes Jahr werden in Deutschland ca. 750 Menschen von anderen vorsätzlich getötet. Jedes Opfer erhält eine mehr oder weniger große Schlagzeile und nahezu jeder Täter sein mehr oder weniger angemessenes Urteil. Und manchmal eben schreibt ein Gericht mit seinem Urteil sogar Rechtsgeschichte – oder das, was interessierte Kreise dafür halten. „Man mag vielleicht von Phantasie sprechen“ In seiner Urteilsbegründung wird der Vorsitzende Richter mit den Worten „Man mag vielleicht von Phantasie sprechen. Wie viel mehr Phantasie bedarf es aber für die Annahme, dass Davut völlig losgelöst von seiner Familie gegen den ausdrücklichen Willen und Wunsch seines Vaters die Ermordung Gülsüms vollzogen hat?...“ zitiert. Für diese „mutige“ Erklärung wird Henckel von der Presse gefeiert. Jürgen Stock lobt ihn in seinem Kommentar auf RP-online. Endlich nach jahrelangem publizistischen Trommelfeuer ist die Zeit reif, einen Boss eines hinterwäldlerischen Clans als Anstifter eines so liebgewonnenen Ehrenmordes zu überführen. In keinem Pressebericht über diesen Prozeß lässt sich überzeugend nachvollziehen, worauf das Gericht sein Urteil gegen Vater und Mittäter stützt. Der Mittäter soll einerseits mit dem PKW zum Tatort gefahren sein, andererseits verfolgt ein Spürhund einen Laufweg zur Wohnung des Mittäters. Für die Beteiligung des Vaters reicht dem Gericht eine Liste von Verbindungsdaten der Telefongespräche zwischen Täter und dessen Vater. Daraus folgt für das Gericht, dass der Vater der Anstifter sein muß, weil es sich einfach nicht vorstellen kann, dass der Täter seine eigene Schwester ohne Wunsch und Willen seines Vaters umbringen würde. In der Entscheidung des Gerichtes haben die Projektionen vermuteter Wertvorstellungen eine erheblich größere Rolle gespielt als juristisches Handwerk. Es kann in einem rechtsstaatlichen Urteil nicht auf Phantasie ankommen. |